Platzordnung des Hundesportvereines Falkenberg-Uebigau e.V. Mit Betreten des Geländes des Hundevereins Falkenberg / Uebigau e.V. erklären sich alle Mitglieder und Gäste mit der Platzordnung einverstanden. Als anerkannt gelten ebenso die Hundeverordnung des Landes Brandenburg und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes.
Eine gültige Impfung und Haftpflichtversicherung sind nachzuweisen.
Den Anweisungen des Ausbilders ist Folge zu leisten.
Jeder Hundeführer ist allein verantwortlich für seinen Hund.
Die Hunde sind auf dem Vereinsgelände grundsätzlich an der Leine zu führen. Bei entsprechendem Ausbildungsstand des Hundes und bei Prüfungen, die eine Freifolge des Hundes erfordern, kann der Hund auf dem Übungsgelände - auf eigene Gefahr und Verantwortung des Hundeführers - frei geführt werden.
Die Hunde, die Ihre Übung beendet haben, müssen außerhalb des Ausbildungsplatzsichtbereiches untergebracht werden. Dafür gibt es Boxen hinter dem Vereinsgebäude. Die Boxentüren sind nach Verbringung bzw. Abholung des Hundes zu schließen.
Jeder Hundeführer ist verpflichtet, vor der Übungsstunde seinem Hund genügend Auslauf zu verschaffen, um so einer unnötigen Verschmutzung des Übungsgeländes vorzubeugen. Trotzdem entstandene Verunreinigungen, müssen vom Hundeführer selbst entfernt werden.
Läufige Hündinnen sind vom Übungsbetrieb fernzuhalten; eine Ausnahme gilt bei der Durchführung von Prüfungen.
Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen die Anordnungen des Ausbilders oder des Vorstandes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb oder den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.
Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde (z.B. Durchfall, Flohbefall) sind vom Besuch des Übungsgeländes ausgeschlossen.
Mitgliedern ist es gestattet, den Platz auch außerhalb der offiziellen Ausbildungszeiten zu nutzen.
Voraussetzung für die Nutzung des Platzes ist eine gültige Impfung des Hundes sowie eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung. Besucher müssen vor Betreten des Platzes mit dem Hund den Impfausweis des Hundes mit gültigem Impfschutz sowie den Nachweis einer bestehenden Tierhalterhaftpflichtversicherung vorlegen. Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten!
Die vollständige Platzordnung hängt auch im Vereinsgebäude aus. |